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Das Evangelische Gemeindehaus kann auch privat angemietet werden.

Ein Anruf im Pfarramt: „Herr Pfarrer, unsre Oma möchte gern den Kaffee zu ihrem 70-ten Geburtstag im Gemeindehaus feiern. Geht das am soundsovielten?“
„Gern aber einen Moment bitte, ich muss erst mal auf den Kalender sehen. Ja geht. Kein Problem. Ich trag Sie jetzt gleich mal ein, damit Sie planen können. In Ordnung?“ „Ja gern, dankeschön auch!“

 

Unser evangelisches Gemeindehaus ist zunächst die Heimat unserer kircheneigenen Gruppen. Aber auch für Geburtstage, Fortbildungsveranstaltungen, Jubiläen, Nachmittagskaffees zu familiären Festivitäten, gelegentlich auch für eine Trauerfeier im kleineren Rahmen, Kommunionskaffees, . . . für einmalige Anlässe dieser Art ist unser evangelisches Gemeindhaus offen, für Übernacht-veranstaltungen (LAN-party) dagegen nicht; auch nicht für Konfirmationskaffees, damit niemand benachteiligt wird. Selbstverständlich dürfen Vereine aus Michelbach einfach so unsere Räume nutzen, wenn sie ein vorübergehendes Ausweichquartier brauchen (vorausgesetzt, dass das, was dort dann stattfindet, auch in etwa zum „Geist dieses Hauses“ passt). Ausnahmsweise regelmäßige Nutzungen durch nichtkirchliche Gruppen, etwa über mehrere Wochen, sind gebührenpflichtig und in jedem Fall mit dem Pfarramt zu verabreden.

1. Der Kirchenvorstandsbeschluss von 2002 sieht grundsätzlich vor, dass kircheneigene Gruppentreffen und Veranstaltungen (siehe Turmeule) im Gemeindehaus Vorrang haben. Ausgeschlossen sind Nutzungen während der Gottesdienstzeiten und während des Kindergottesdienstes, der sonntagvormittags alle 14 Tage das Gemeindehaus komplett belegt.

2. Private Veranstaltungen sollen nicht mehr als 40 bis 60 Personen umfassen. Rauchen (unserer Kindergruppen wegen) und Livemusik (um unserer Nachbarn willen) sind ganz tabu. Nach Mitternacht sollte wieder Ruhe sein.

3. Parkmöglichkeiten befinden sich im Brücker Weg (5 Boxen, Straßenrand). Der Pfarrhof bleibt ganz frei, anliefern ausgenommen.

4. Gebucht und abgerechnet wird über das Pfarramt (7595). Frau E. Wagner (Brücker Weg 2A, Tel. 249) oder Pfr. Wild vergibt den Schlüssel.

5. Gebühren:
Komplettes Haus: 80.- € / Tag
Oberer Saal, Küche 40.- € / Tag
Unterer Saal, Küche 40.- € / Tag
Belegung am Vorabend (Vorbereitungen) 10.- €
Die Miete kann in bar oder per Überweisung auf das Konto unserer Kirchengemeinde im Kirchlichen Rentamt Marburg (Konto Nr. 28 00 101 bei der Evang. Kreditgenossenschaft Kassel EKK, BLZ 520 604 10, Kirchenkasse Michelbach, Stichwort „Miete für das Gemeindehaus“) oder per Rechnung am Jahresende beglichen werden.

6. Die genutzten Räume müssen besenrein (je nach Wetter auch feucht gewischt) übergeben werden. Bei der Rückgabe des Schlüssels erfolgt eine Abnahme der Räume und des benutzten Inventars durch Frau Wagner oder jemand vom Kirchenvorstand. Schäden sind in jedem Fall bekannt zu geben und, nach Absprache, zu ersetzen.

Michelbach, August 2005

f.d.R., Pfr. H. Wild