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Das Evangelische Gemeindehaus
kann auch privat angemietet werden.
Ein Anruf im Pfarramt: „Herr
Pfarrer, unsre Oma möchte gern den Kaffee zu
ihrem 70-ten Geburtstag im Gemeindehaus feiern. Geht
das am soundsovielten?“
„Gern aber einen Moment bitte, ich muss erst
mal auf den Kalender sehen. Ja geht. Kein Problem.
Ich trag Sie jetzt gleich mal ein, damit Sie planen
können. In Ordnung?“ „Ja gern, dankeschön
auch!“
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Unser evangelisches Gemeindehaus ist zunächst
die Heimat unserer kircheneigenen Gruppen. Aber auch für
Geburtstage, Fortbildungsveranstaltungen, Jubiläen, Nachmittagskaffees
zu familiären Festivitäten, gelegentlich auch für
eine Trauerfeier im kleineren Rahmen, Kommunionskaffees, .
. . für einmalige Anlässe dieser Art ist unser evangelisches
Gemeindhaus offen, für Übernacht-veranstaltungen
(LAN-party) dagegen nicht; auch nicht für Konfirmationskaffees,
damit niemand benachteiligt wird. Selbstverständlich
dürfen Vereine aus Michelbach einfach so unsere Räume
nutzen, wenn sie ein vorübergehendes Ausweichquartier
brauchen (vorausgesetzt, dass das, was dort dann stattfindet,
auch in etwa zum „Geist dieses Hauses“ passt).
Ausnahmsweise regelmäßige Nutzungen durch nichtkirchliche
Gruppen, etwa über mehrere Wochen, sind gebührenpflichtig
und in jedem Fall mit dem Pfarramt zu verabreden.
1. Der Kirchenvorstandsbeschluss von 2002
sieht grundsätzlich vor, dass kircheneigene Gruppentreffen
und Veranstaltungen (siehe Turmeule) im Gemeindehaus Vorrang
haben. Ausgeschlossen sind Nutzungen während der Gottesdienstzeiten
und während des Kindergottesdienstes, der sonntagvormittags
alle 14 Tage das Gemeindehaus komplett belegt.
2. Private Veranstaltungen sollen nicht mehr
als 40 bis 60 Personen umfassen. Rauchen (unserer Kindergruppen
wegen) und Livemusik (um unserer Nachbarn willen) sind ganz
tabu. Nach Mitternacht sollte wieder Ruhe sein.
3. Parkmöglichkeiten befinden sich im
Brücker Weg (5 Boxen, Straßenrand). Der Pfarrhof
bleibt ganz frei, anliefern ausgenommen.
4. Gebucht und abgerechnet wird über
das Pfarramt (7595). Frau E. Wagner (Brücker Weg 2A,
Tel. 249) oder Pfr. Wild vergibt den Schlüssel.
5. Gebühren:
Komplettes Haus: 80.- € / Tag
Oberer Saal, Küche 40.- € / Tag
Unterer Saal, Küche 40.- € / Tag
Belegung am Vorabend (Vorbereitungen) 10.- €
Die Miete kann in bar oder per Überweisung auf das Konto
unserer Kirchengemeinde im Kirchlichen Rentamt Marburg (Konto
Nr. 28 00 101 bei der Evang. Kreditgenossenschaft Kassel EKK,
BLZ 520 604 10, Kirchenkasse Michelbach, Stichwort „Miete
für das Gemeindehaus“) oder per Rechnung am Jahresende
beglichen werden.
6. Die genutzten Räume müssen besenrein
(je nach Wetter auch feucht gewischt) übergeben werden.
Bei der Rückgabe des Schlüssels erfolgt eine Abnahme
der Räume und des benutzten Inventars durch Frau Wagner
oder jemand vom Kirchenvorstand. Schäden sind in jedem
Fall bekannt zu geben und, nach Absprache, zu ersetzen.
Michelbach, August 2005
f.d.R., Pfr. H. Wild
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